|
Der Pfarrgemeinderat trägt zusammen mit dem Pfarrer die Verantwortung für die pastoralen Aufgaben der Pfarrei und dient dem Aufbau einer lebendigen Pfarrgemeinde. Er wird von allen Mitgliedern der Pfarrei für 4 Jahre gewählt.
Für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Gemeindemitglieder hat er ein offenes Ohr und setzt sich dafür ein, dass die Anregungen und Vorschläge aus der Gemeinde nach Möglichkeit in die Tat umgesetzt werden. Zu seinen weiteren Aufgaben gehören das Finden von Verantwortlichen für die verschiedenen Dienste und die Unterstützung ihrer Tätigkeit, die Belange von Kindern und Jugendlichen, Familien und Senioren zu sehen und diese zu fördern. Der Pfarrgemeinderat weckt die Mitverantwortlichkeit in der Gemeinde.
Der Pfarrgemeinderat (manchmal auch 'Kirchengemeinderat') ist die von der katholischen Kirchengemeinde gewählte Gruppe, die zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde sorgt.
Je nach Grössse der Pfarrei und der Ordnung der jeweiligen Diözese sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret für das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschliesslich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde.
Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse - etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas und Medien. In diese Ausschüsse können auch Nichtmitglieder berufen werden.
Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschliessen kann er Massnahmen, die den Dienst der Gemeinde für Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat oder der Kirchenvorstand zuständig.
|
|
Verwaltungsrat Gossersweiler, Völkersweiler
|
|
Pfarrgemeinderat Waldhambach/Waldrohrbach
|
|
Verwaltungsrat Waldhambach
|
|
|